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   VG Darmstadt, 04.08.2006 - 8 G 1304/06   

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https://dejure.org/2006,35518
VG Darmstadt, 04.08.2006 - 8 G 1304/06 (https://dejure.org/2006,35518)
VG Darmstadt, Entscheidung vom 04.08.2006 - 8 G 1304/06 (https://dejure.org/2006,35518)
VG Darmstadt, Entscheidung vom 04. August 2006 - 8 G 1304/06 (https://dejure.org/2006,35518)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • VGH Hessen, 15.09.1987 - 9 UE 553/85

    Ergänzende Ausbildung iSd § 7 Abs 2 S 1 Nr 1 BAföG

    Auszug aus VG Darmstadt, 04.08.2006 - 8 G 1304/06
    Danach reicht es aus, wenn es zu dem Wunsch, Lehrer an beruflichen Schulen zu werden, erst nach dem Abschluss der ersten Ausbildung gekommen ist (HessVGH, Urteil vom 15.09.1987 - Az. 9 UE 553/85 - juris, Rdnr. 28).
  • VG Gießen, 13.02.2008 - 3 E 526/07

    Ausbildungsförderung für Masterstudium nach Abschluss eines traditionellen

    Die Vorschrift ist jedoch nicht - auch nicht entsprechend - anwendbar, wenn das Masterstudium - wie hier - nicht auf einem solchen "neuen" Studiengang aufsetzt, sondern an einen traditionellen, nicht nach den Vorgaben des § 19 HRG aufgegliederten (Diplom-)Studiengang anschließt (vgl. Rothe/Blanke, BAföG, § 7, Rn. 18; VG Göttingen, Urt. v. 12.10.2006, 2 A 231/05; VG Darmstadt, Beschl. v. 4.8.2006, 8 G 1304/06; alle juris).

    27 a. Zwar ist davon auszugehen, dass § 7 Abs. 1a BAföG im Hinblick auf Masterstudiengänge keine abschließende Regelung enthält (so VG Darmstadt, Beschl. v. 4.8.2006, 8 G 1304/06; VG Göttingen, Urt. v. 12.10.2006, 2 A 231/05; OVG Münster, Urt. v. 1.6.2007, 4 A 2168/05; anders OVG Lüneburg, Beschl. v. 3.9.2007, 4 ME 594/07; alle juris).

  • VG Göttingen, 07.05.2007 - 2 B 72/07

    Anspruch auf vorläufige Gewährung von Fördermitteln nach dem

    Für die Anwendung der Regelungen in § 7 Abs. 2 und 3 BAföG bleibt daher weiterhin Raum (so auch: VG Darmstadt, Beschluss vom 4.8.2006 -8 G 1304/06-, zitiert nach juris; Rothe/Blanke, a.a.O. § 7 Rn. 18).
  • VG Göttingen, 12.10.2006 - 2 A 231/05

    Abschluss; Ausbildung; Ausbildungsförderung; Ausland; Bachelor;

    Für die Anwendung der Regelungen in § 7 Abs. 2 und 3 BAföG bleibt daher weiterhin Raum (so auch: VG Darmstadt, Beschluss vom 4.8.2006 -8 G 1304/06-, zitiert nach juris; Rothe/Blanke, BAföG, § 7 Rn. 18).
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